Antrag vom 19.10.2026
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken
- begrüßt ausdrücklich die Initiative der CDU-Fraktion im Saarländischen Landtag vom September 2026 für ein entschlosseneres Vorgehen gegen Problem- und Schrottimmobilien. Insbesondere unterstützt er das Ziel, Kommunen wirksamere Instrumente zur Verfügung zu stellen, um gegen verwahrloste Gebäude und unzumutbare Wohnverhältnisse vorzugehen.
- begrüßt die Forderungen der CDU-Landtagsfraktion nach einem landesweiten Lagebild, einer zentralen Koordinierungsstelle, einer Überprüfung des saarländischen Wohnungsaufsichtsgesetzes sowie der Prüfung einer zeitweisen Treuhandverwaltung für dauerhaft verwahrloste Immobilien.
- regt gegenüber der CDU-Stadtratsfraktion Saarbrücken an, die Initiative ihrer Landtagsfraktion auf kommunaler Ebene aufzugreifen und darzulegen, mit welchen konkreten, rechtlich umsetzbaren und möglichst finanzierbaren Maßnahmen sie gegen Problem- und Schrottimmobilien in Saarbrücken vorgehen möchte. Dabei soll insbesondere deutlich werden, welche bestehenden kommunalpolitischen Instrumente konsequenter genutzt und welche zusätzlichen Handlungsmöglichkeiten geschaffen werden sollen.
- bittet die Stadtverwaltung, im zuständigen Ausschuss darzustellen, welche Erkenntnisse über Problem- und Schrottimmobilien in Saarbrücken vorliegen, welche Instrumente des Wohnungsaufsichts-, Bauordnungs- und Städtebaurechts bereits eingesetzt werden und welche rechtlichen oder organisatorischen Hindernisse einem wirksameren Vorgehen entgegenstehen.
Begründung:
Schrottimmobilien sind nicht nur ein städtebaulicher Missstand. Sie können erhebliche Gefahren für Gesundheit und Sicherheit ihrer Bewohnerinnen und Bewohner verursachen. Zugleich beeinträchtigen verwahrloste Gebäude die Lebensqualität in den betroffenen Quartieren.
Die saarländische Landesregierung hat angekündigt, mit 70 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes gegen Problemimmobilien in besonders belasteten Quartieren vorzugehen. Auch Saarbrücken-Burbach gehört zu den vorgesehenen Schwerpunkten.
Die CDU-Landtagsfraktion hat im September 2026 weitergehende Vorschläge unterbreitet. Sie fordert unter anderem eine landesweite Bestandsaufnahme, eine bessere behördliche Koordinierung und die Überprüfung und Weiterentwicklung des Wohnungsaufsichtsgesetzes.
Diese Vorschläge begrüßen wir ausdrücklich. Umso erfreulicher wäre es, wenn sie auch bei der CDU im Saarbrücker Stadtrat auf Zustimmung stoßen würden.
Denn was im Landtag richtig ist, sollte im Saarbrücker Rathaus nicht falsch sein.
Entscheidend ist allerdings, dass aus politischen Forderungen konkrete Maßnahmen werden. Neue Instrumente allein reichen nicht aus, wenn sie vor Ort nicht angewendet werden.
Deshalb möchten wir von der CDU-Stadtratsfraktion erfahren, welche konkreten Vorschläge sie für Saarbrücken hat, welche kommunalen Handlungsmöglichkeiten sie nutzen möchte und wie sich diese möglichst ohne erhebliche zusätzliche Belastungen des städtischen Haushalts
umsetzen lassen.
Wir teilen das Ziel der CDU. Jetzt kommt es auf die Umsetzung an.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Lichtlein


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