Wie sich die etablierten Parteien mit Schikanen Konkurrenz vom Leibe halten ­– Verfassungsrechtlich problematische Parteienfinanzierung

25.01.2022

Konkurrenz ist den etablierten Parteien lästig, vermutlich, weil sie ihre Pfründe bedroht sehen. Deshalb erschweren sie seit Jahrzehnten das Kandidieren neuer Gruppen. Insbesondere Wählergemeinschaften werden erheblich behindert. Das geschieht auf mehrfache Weise.

Man verlangt von ihnen bei Landtagswahlen 150 Unterstützerunterschriften pro Wahlkreis, bei Gemeinderatswahlen das Dreifache der Gemeinderatssitze. Dort macht man es besonders schwer, indem man verlangt, dass die Unterstützerinnen und Unterstützer zur Gemeinde oder Stadt gehen und sich dort in Listen eintragen. „Wir finden das schikanös und diskriminierend“, sagt Bürgermeister Armin König (bunt.saar). „Das Argument der »Ernsthaftigkeit« zieht nicht. Wer eine Liste aufstellt, zeigt damit die Ernsthaftigkeit.“

Aber es geht noch weiter. Eklatant ist die Ungleichbehandlung bei der Parteienfinanzierung. Wählervereinigungen erhalten einmalig 51 Cent pro Stimme. Parteien erhalten nicht nur eine höhere Grundvergütung von 86 Cent pro Stimme, sondern auch noch eine Zulage für Spenden und Mitgliedsbeiträge in Höhe von 45 Cent für jeden Euro Mitgliedsbeitrag und Spenden und das für die gesamte Dauer der Legislaturperiode. Das sind geschätzt 1 Euro bis 1,50 Euro pro Stimme mal fünf (Jahre): macht 5 Euro bis 7,50 Euro pro Stimme. Das ist das Zehn- bis Fünfzehnfache dessen, was Wählervereinigungen erhalten. Bei Landtagswahlen haben Wählervereinigungen anders als bei Kommunalwahlen Parteicharakter. Die Ungleichbehandlung widerspricht eklatant dem Karlsruher Verfassungsgerichtsurteil vom 26. Oktober 2004 (2 BvE 1/02; 2 BvE 2/02): „Das Recht der Parteienfinanzierung darf das Entstehen neuer Parteien nicht über Gebühr erschweren und die Betätigung kleiner Parteien nicht unangemessen beeinträchtigen.“ Rheinland-Pfalz hat deshalb schon 2004 eine Pauschalerstattung von 2,80 Euro für Wählervereinigungen eingeführt, die an Landtagswahlen teilnehmen.

Die jetzige saarländische Regelung erscheint wegen der eklatanten Ungleichbehandlung offenkundig verfassungswidrig. Sie ist ungerecht und offenbart die Selbstbedienungsmentalität der etablierten Parteien. Hier wird vor allem ein Kern der Verfassung tangiert: das Wahlrecht mit dem Gleichheitsgrundsatz.

Und schließlich hat der Saar-Gesetzgeber auch für Volksbegehren und Volksabstimmungen eingebaut, die mehr Schikane als Bürgerbeteiligung sind. Auch dort müssen hohe Quoren erreicht werden, auch dort müssen die Bürgerinnen und Bürge ins Rathaus gehen, um zu unterschreiben. bunt.saar will diese Hürden schleifen, die Schikanen abschaffen und die Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung niedrigschwellig ermöglichen.

---
Ansprechpartner: Dr. Armin König, 0177 7409000

Dr. Armin König

Spitzenkandidat für den Wahlkreis Neunkirchen. Schwerpunkte: Finanzen, Verwaltungsreform, Grubenflutung verhindern, Inklusion, Gewässerschutz, Kultur, Demografie

… mehr

Diese Webseite verwendet Cookies

… dabei werden ausschließlich solche Cookies verwendet, die technisch notwendig sind.

Diese Webseite verwendet Cookies

… dabei werden ausschließlich solche Cookies verwendet, die technisch notwendig sind.

Deine Einstellungen wurden gespeichert