Wasser und Gewässerschutz

Wasser ist ein lebenswichtiges öffentliches Gut und Grundlage allen Lebens. Grundwasser, Bäche, Flüsse, Seen, Feuchtgebiete und Meere sind Lebensraum von Pflanzen und Tieren und wichtige vernetzte Bestandteile des Naturhaushaltes. Die Gewässer im Saarland werden jedoch nur unzureichend geschützt und vor allem benutzt, belastet und bewirtschaftet – vielfach umweltfeindlich. Die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) werden deutlich verfehlt. Das gibt die Landesregierung selbst zu. Sie nimmt in Kauf, dass bis 2027 ein guter Zustand nur »bei der Hälfte der Gewässer erreicht wird, wenn alle Maßnahmen rechtzeitig umgesetzt werden«. Das wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht der Fall sein. Die bisherigen Bewirtschaftungspläne wurden nicht eingehalten.

Die WRRL-Ziele werden auch deshalb deutlich verfehlt, weil im Saarland vielfach Wirtschaftsinteressen vor Umweltinteressen gehen. So gesteht die Landesregierung SVOLT große Grundwasserentnahmen im Raum Überherrn zu. Der RAG wird gestattet, hoch belastetes Grubenwasser in die Saar zu leiten, ohne dass dies zuvor gereinigt wird. Zu befürchten sind eine Überforderung der Grundwasserspeicher und eine weitere temporäre Verschlechterung der Wasserqualität bei ungefilterter Einleitung von nicht mehr abgepumptem Grubenwasser in die Saar. Eine Verpflichtung der RAG zur Reinigung belasteter Gewässersohlen und Uferränder fehlt ebenso wie die Pflicht, bei Niedrigwasser (etwa an der Blies) ausreichend Zufluss zu gewährleisten.

bunt.saar lehnt das Abstellen der Pumpen und das Ansteigenlassen des Grubenwassers wegen der damit verbunden Risiken ab und unterstützt ein Volksbegehren, um die Gefahren der Kontaminierung von Trinkwasser und Über-Tage-Schäden an kritischer Infrastruktur und Gebäuden durch Bergschäden und Vernässungen auszuschließen.

Um die Reduktion des Eintrags von Schadstoffen in die Oberflächengewässer und die sorgsame Inanspruchnahme von Grundwasser zu gewährleisten, möchte bunt.saar ein saarländisches Schwerpunktprogramm »Blauer Plan Gewässergüte« etablieren. Durch diesen Aktionsplan soll die Einhaltung der WRRL bis 2027 sichergestellt werden.

Der Blaue Plan Gewässergüte beinhaltet:

  • ein Verbot der Einleitung unbehandelter und PCB-haltiger Wässer bzw. die Entsalzung, Enteisenung und PCB-Reduktion der Einleitungen in die Saar,
  • eine Verschärfung der Anforderungen an die Landwirtschaft (Düngeverordnung zur Nitratreduzierung),
  • ständige Laboruntersuchungen der Wasserqualität an allen relevanten belasteten Stellen,
  • die Wiederherstellung landeseigener Laborkapazitäten für Schnellmessungen,
  • die Offenlegung aller Labordaten auf einer öffentlichen Plattform und
  • die Einführung spürbarer Sanktionen bei Verfehlung der Ziele.

Bis 2030 soll die Wassergüte der Saar ausreichend sein, um an geeigneten Orten entlang ihres Laufs Badestellen einzurichten. Das dient der unmittelbaren Steigerung der Lebensqualität der saarländischen Bevölkerung und bietet neue Perspektiven für den Tourismus im Saarland.


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