Verwaltung

Gutes Regieren erfordert eine vernetzte, digitalisierte und entscheidungsfreudige Verwaltung, die im Sinne der Bürger*innen Ermessensspielräume nutzt, Rechtssicherheit schafft und Anträge schnell bearbeitet. Im Saarland ist dies eher selten der Fall. Deshalb ist eine Verwaltungsreform auf allen Ebenen zwingend.

Das Saarland soll Modellregion für gutes Regieren und Verwalten (good governance) werden. In diesem Innovationsprozess kommt der Landesregierung eine Schlüsselrolle zu.

bunt.saar tritt ein für:

  • die Reform der Landkreis- und Regionalverbandsebene,
  • effiziente und bürger*innennahe Dienstleistungen durch leistungsfähige Kommunen,
  • eine Absenkung der Schwellen für direkte Bürger*innenbeteiligung,
  • den Umbau der Verkehrsverwaltungen im Interesse der Mobilitätswende und
  • die Ausweitung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.

Landkreise/Regionalverband
bunt.saar tritt auch angesichts des Schuldenstandes für eine Modernisierung und Verschlankung der Verwaltungsorganisation des Landes ein. Kernstück ist eine Kreisgebietsreform. Die Verwaltungsstrukturen müssen der Größe des Landes angemessen sein. Dies heißt im Einzelnen:

  • Stadt und Regionalverband Saarbrücken werden verwaltungsmäßig zu einem Stadtkreis Saarbrücken zusammengelegt.
  • Die übrigen fünf Landkreise Saarlouis, Merzig-Wadern, St. Wendel, Neunkirchen und der Saar-Pfalz-Kreis gehen in zwei Umland-Landkreisen auf.

Kommunen

  • Die Zahl der Kommunen ist mit 52 überschaubar. Fusionen sollen deshalb nur dort initiiert werden, wo dies politisch und von der Bevölkerung gewollt ist. Gemeinden, die wegen ihrer hohen Überschuldung keine Perspektive mehr in der Eigenständigkeit haben, müssen entschuldet oder zumindest teilentschuldet werden, damit sie sinnvoll in größeren Einheiten aufgehen können. Dazu sind die Bürger*innen solcher Gemeinden zu befragen und zu beteiligen.
  • Die Kommunen sollen untereinander Verwaltungspools für 50.000 bis 100.000 Einwohner*innen für BackOffice-Aufgaben vereinbaren, die klar definierte E-Government-Funktionen als Dienstleisterinnen übernehmen (Personalabrechnung, digitale Buchungen und Abrechnungen, Kostenkontrolle bei Baumaßnahmen, Versicherungen, Antragstellung).
  • Im Gegenzug sollen die Möglichkeiten zur Selbstverwaltung der Kommunen in allen Bereichen gestärkt werden. Direkt gewählte Bürgermeister*innen müssen entsprechend ihrem Verantwortungsbereich Personal- und Organisationsrechte bis 50.000 € haben. Dafür sind die Mitwirkungsrechte der Räte bei Grundsatzentscheidungen zu stärken.

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