Finanzen

Die Existenz des Saarlandes ist bedroht durch unzureichende Finanzausstattung.

Hohe Altschulden des Landes, der Kommunen und kommunaler Zweckverbände (z.B. EVS) erschweren die Entwicklungsmöglichkeiten oder verhindern sie sogar. Die starke Konzentration auf einzelne Wirtschaftszweige erweist sich heute als Nachteil: Durch die Abhängigkeit von diesen Industrien entwickelt sich das Land seit deren Niedergang schlechter als der Durchschnitt der übrigen Länder.

Die Lücke bei den Steuereinnahmen, die im Saarland durch strukturell bedingte, unterdurchschnittliche Wirtschaftsleistung entsteht, wird vergrößert durch ein ungerechtes Steuersystem. Das Land ist chronisch unterfinanziert.

Das Saarland steht seit 2011 unter der Kontrolle des Stabilitätsrats und ist dadurch zu einer strikten Konsolidierungspolitik gezwungen. Die seit 2020 geltende Schuldenbremse hat das noch verschärft. Es dürfen keine Nettokreditaufnahmen mehr erfolgen. Die Ideologie der Schwarzen Null und die Unterwerfung unter das Sanierungsregime des Bundes und der Länder hat zu einem Investitions- und Sanierungsstau geführt und bremst jede positive Entwicklung aus. Die gesamte Infrastruktur leidet darunter: Der öffentliche Dienst funktioniert durch Personaleinsparungen nur eingeschränkt, Schulen, Kitas sowie Landes- und Kommunalimmobilien sind dringend renovierungsbedürftig, Brücken zum Teil marode, und schlechte Straßen stellen nicht nur den motorisierten Verkehr vor Probleme.

Zudem verhindert die Schuldenbremse Investitionen in die Zukunftssicherung des Landes. Sie lässt der Öffentlichen Hand kaum noch Möglichkeiten zur antizyklischen Krisenreaktion. Das Gleiche gilt für die Selbstständigkeit des Landes, die seit 2011 de facto massiv eingeschränkt ist. Das Land ist fremdbestimmt durch Sanierungsanforderungen und Beschlüsse des Stabilitätsrats. Die Einhaltung von Stabilitätskriterien darf jedoch nicht handlungsunfähig machen.

Mit einer klugen Finanz-, Steuer-, Beteiligungs- und Investitionspolitik wollen wir zeigen, wie sich langfristig, nachhaltig und aus eigener Kraft wirtschaftliche Stabilität aufbauen lässt.
Dafür müssen alle unmittelbar und mittelbar zur Verfügung stehenden Instrumente eingesetzt werden. Darum enthält unser Zielkatalog auch Forderungen, die nicht direkt auf Landesebene wirksam werden können, sondern für die der Bund zuständig ist. Für nachhaltige Transformation braucht es einen langen Atem.

bunt.saar setzt sich auf Landesebene ein für:

  • sozial-ökologische und nachhaltige Jahrhundert-Investitionen: Grundlage sind klimapolitische Kriterien; klimaschädliche Subventionen (z.B. Flughafen Ensheim) müssen zugunsten klimaschützender Investitionsprogramme (z.B. zur energetischen Sanierung aller Landesimmobilien und deren Ausstattung mit PV-Anlagen) reduziert und mittelfristig ganz gestrichen werden.
  • eine Erhöhung des Investitionsvolumen zur Daseinsvorsorgen durch Kreditfinanzierung, zum Teil auch durch die Schaffung weiterer öffentlicher Gesellschaften, die nicht unter das Diktat der Schuldenbremse fallen.
  • ein neues Saar-Memorandum, das es dem Saarland unabhängig von Entscheidungen des Stabilitätsrats (Art. 109a GG) ermöglicht, in Transformation und eine ökologisch-soziale Zukunft zu investieren: Mit außerordentlichen Finanzhilfen des Bundes und reicher Bundesländer müssen für benachteiligte Bundesländer wie das Saarland und die Hansestadt Bremen Überlebens- und Entwicklungsperspektiven möglich werden.
  • die Freisetzung von Finanzmitteln durch eine Verwaltungsreform (s. eigenes Kapitel).
  • eine effektivere, systematische Nutzung des vom Bund geschaffenen Energie- und Klimafonds, dessen Gelder bisher nur zu 70% abgerufen wurden. Dies gilt insbesondere für Kommunale Modellvorhaben im ÖPNV ergänzend zum »Sofortprogramm Saubere Luft«, Modellprojekte im ÖPNV, die Energetische Stadtsanierung sowie das CO2-Gebäudesanierungsprogramm.
  • Schaffung einer Stabsstelle für eine effektivere, systematische Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden, zum Teil neuen EU-Fördertöpfe im Zusammenhang mit Mobilität, Klimaschutz und Strukturförderung; inklusive Lotsenfunktion für Kommunen und Unternehmen.
  • eine Aufstockung der Finanzbehörden für konsequente Verfolgung von Steuerhinterziehung sowie Einziehung von Vermögen.
  • eine Nachhaltigkeitsstrategie im Finanzwesen im Sinne einer ökologischen Finanzwende. Die 17 Ziele der nachhaltigen Entwicklung der Vereinten Nationen sollen bei der Aufstellung des Landeshaushalt als Leitlinien dienen, unter Beteiligung eines unabhängigen Beirats. Finanzanlagen werden nur noch nach nachhaltigen Wirtschafts- und Finanzgrundsätzen angelegt.
  • ein für die Öffentlichkeit transparentes Verfahren der Haushaltsaufstellung und des Haushaltsvollzugs.
  • Stärkung der Kommunen per Schuldenschnitt und Gemeindefinanzreform mit höherem Anteil der Kommunen am Gesamtsteueraufkommen.

bunt.saar setzt sich auf Bundesebene, in Form von Bundesratsinitiativen, ein für:

  • eine Grundgesetzänderung der Artikel 109 und 109a, mit dem Ziel, Nachhaltigkeit und gleichwertige Lebensverhältnisse verwirklichen zu können, und
  • eine sozial gerechte Steuerreform, die vor allem die Einführung einer Vermögenssteuer, die Reform der Erbschaftssteuer und eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes beinhaltet.

Diese Webseite verwendet Cookies

… dabei werden ausschließlich solche Cookies verwendet, die technisch notwendig sind.

Diese Webseite verwendet Cookies

… dabei werden ausschließlich solche Cookies verwendet, die technisch notwendig sind.

Deine Einstellungen wurden gespeichert