bunt.saar mahnt zeitgemäßes Klimaschutzgesetz für das Saarland an

15.01.2023

Presseinformation / 15.01.2023

bunt.saar mahnt zeitgemäßes Klimaschutzgesetz für das Saarland an
Die Wählervereinigung bunt.saar stellt fest, dass das Saarland als einziges westdeutsches Bundesland noch kein Klimaschutzgesetz vorgelegt hat. Ferner verlaufen die Vorbereitungen dazu nur langsam und hinter verschlossenen Türen ohne Beteiligung von Bürgen und Verbänden. bunt.saar schlägt daher vor, diese Missstände durch Erarbeitung eines umfangreicheren und innovativeren Klimaschutzgesetzes als die bisher vorliegenden zu kompensieren. Besondere Beachtung sollten die Partizipationsmöglichkeiten der Bürger und Umweltschutzverbände finden.

Leitgedanke muss sein, den Klimaschutz als Generationenvertrag gesetzlich zu verankern. Erforderlich sind klare und meßbare Zielsetzungen in den,Bereichen Energiewende, Verkehrswende und Flächenvorsorge. Dazu zählt die Verpflichtung zur Klimaneutralität bis 2040, sowie daraus abgeleitete Teilziele, die seitens der betroffenen Akteure wie z. B. Gebietskörperschaften, Landesverwaltungen bis zu einem Stichtag zu erreichen sind. Bei der Zieldefinition muss das saarländische Klimaschutzgesetz die übergeordneten Anforderungen, z. B. zur Ausweisung von Windkraftflächen auf 2 % der Landesfläche ebenso aufgreifen wie sozial-gerechte Elemente zur Förderung und Finanzierung, z. B. in Sinne von „Solarenergie für alle“. Neben der Formulierung von Zielen ist aber auch eine zeitnahe und konsequente Umsetzung von Maßnahmen zum Klimaschutz nötig. Dabei müssen Land und Kommunen durch Nutzung von Parkplätzen und öffentlichen Gebäuden und Flächen für PV-Anlagen vorangehen, um den Bürgern glaubwürdig gesetzliche Vorgaben wie z.B. einer PV-Pflicht für Neubauten und Dachsanierungen auferlegen zu können.

Die Kommunen sind zu einer Parkraumbewirtschaftung zu verpflichten. Die dabei erzielten Einnahmen müssen in Maßnahmen der Verkehrswende und Klima-Resilienz fließen. Dazu gehört es auch sozial weniger privilegierten Menschen Einsparungen von Treibhausgasen zu ermöglichen. Bestandteile eines derartigen Gesetzes müssen auch sein: Rechtliche Regelungen, die es sowohl für Mieter wie auch Vermieter wirtschaftlich attraktiv machen, Mietshäuser mit Photovoltaik- und solarthermischen Anlagen auszustatten.
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Ansprechpartner: Frank Lichtlein, 0160/8854869


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